Charta der Vielfalt und Gleichstellung

Eine Selbstverpflichtung der Goalscape Software GmbH — woran wir uns messen lassen, wer dafür verantwortlich ist und wie man es anspricht, wenn wir dem nicht gerecht werden.

1. Präambel und Zweck

Die Goalscape Software GmbH entwickelt Software für die visuelle Ziel- und Projektplanung. Unsere Nutzerinnen und Nutzer sind über Alters-, Sprach- und Kulturgrenzen hinweg verteilt und arbeiten in sehr unterschiedlichen Kontexten – vom Bildungsbereich bis zum Unternehmensumfeld.

Ein Produkt, das für diese Vielfalt taugen soll, entsteht am besten in einem Unternehmen, das Vielfalt selbst ernst nimmt. Wir haben Vielfalt und einen wertschätzenden Umgang miteinander bisher als selbstverständliche gelebte Praxis verstanden. Mit dieser Charta halten wir diese Praxis erstmals schriftlich fest, benennen Verantwortlichkeiten und machen sie damit überprüfbar.

Diese Charta orientiert sich inhaltlich an der bundesweiten Initiative „Charta der Vielfalt" und umfasst zugleich unsere Leitlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

2. Geltungsbereich

Diese Charta gilt für die Goalscape Software GmbH als Ganzes: für die Geschäftsführung, alle Beschäftigten sowie – soweit sinnvoll übertragbar – für freie Mitarbeitende und Auftragnehmer. Sie gilt in allen Phasen des Beschäftigungsverhältnisses (Stellenausschreibung, Auswahl, Einstellung, Vergütung, Entwicklung, Beendigung) sowie in der Zusammenarbeit mit Kundinnen, Kunden und Partnern.

Rechtlicher Rahmen sind insbesondere Artikel 3 Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.

3. Unser Verständnis von Vielfalt

Wir beziehen uns auf die folgenden Dimensionen von Vielfalt:

  • Alter
  • ethnische Herkunft und Nationalität
  • Geschlecht und geschlechtliche Identität
  • körperliche und geistige Fähigkeiten
  • Religion und Weltanschauung
  • sexuelle Orientierung
  • soziale Herkunft

Wir verstehen diese Merkmale nicht als etwas, das trotz seiner Unterschiedlichkeit zu tolerieren wäre, sondern als Quelle unterschiedlicher Perspektiven, die unsere Produktentwicklung besser macht.

4. Selbstverpflichtung

Die Goalscape Software GmbH verpflichtet sich:

4.1 Eine Unternehmenskultur zu pflegen, die von Respekt und Wertschätzung geprägt ist.

Diskriminierung, Belästigung und Herabwürdigung – auch in subtiler Form, auch als Scherz gemeint – haben bei uns keinen Platz. Die Geschäftsführung nimmt hier ausdrücklich eine Vorbildrolle wahr.

4.2 Personalprozesse frei von Vorurteilen zu gestalten.

Stellenausschreibungen werden geschlechtsneutral formuliert und benennen ausschließlich tatsächlich erforderliche Anforderungen. Auswahlentscheidungen erfolgen anhand fachlicher Eignung. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsbiografie, mit Behinderung sowie von Menschen, die in der Softwarebranche unterrepräsentiert sind, sind ausdrücklich willkommen.

4.3 Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aktiv zu unterstützen.

Ortsunabhängiges und mobiles Arbeiten ist bei uns Standard. Arbeitszeiten können flexibel und in Absprache mit dem Team gelegt werden. Teilzeitmodelle sind in allen Rollen möglich, auch in verantwortlichen Positionen. Unsere Werkzeuge zur Zeiterfassung und Projektplanung unterstützen diese Flexibilität.

4.4 Vielfalt in unserem Produkt abzubilden.

Wir entwickeln Goalscape so, dass es für möglichst viele Menschen zugänglich ist – unter anderem durch die mehrsprachige Lokalisierung der Anwendung und durch Aufmerksamkeit für Bedienbarkeit und Barrierearmut in der Gestaltung.

4.5 Unsere Beschäftigten einzubeziehen.

Diese Charta wird allen Beschäftigten bekannt gemacht und ist Bestandteil des Onboardings neuer Mitarbeitender. Anregungen zur Weiterentwicklung sind ausdrücklich erwünscht.

4.6 Über unsere Aktivitäten Auskunft zu geben.

Ab einer Anzahl von fünf festangestellten Mitarbeitenden berichten wir jährlich intern über den Stand der Umsetzung. Diese Charta veröffentlichen wir auf unserer Website.

5. Leitlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Als kleines Unternehmen in einer Branche mit strukturell niedrigem Frauenanteil sehen wir hier besonderen Handlungsbedarf. Wir verpflichten uns konkret:

5.1 Zugang zu technischen Tätigkeitsfeldern.

Bei neu zu besetzenden Stellen im Entwicklungs- und Technologiebereich werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt, solange Frauen im Unternehmen bzw. im jeweiligen Tätigkeitsbereich unterrepräsentiert sind.

5.2 Entgeltgleichheit.

Vergütung richtet sich nach Rolle, Qualifikation und Erfahrung – nicht nach Verhandlungsgeschick und nicht nach Geschlecht. Die Geschäftsführung überprüft die Vergütungsstruktur jährlich auf geschlechtsbezogene Unterschiede (ebenfalls ab fünf Mitarbeitenden).

5.3 Führung und Verantwortung.

Bei der Besetzung verantwortlicher Rollen achten wir auf eine ausgewogene Berücksichtigung und unterstützen die Entwicklung von Mitarbeiterinnen.

6. Verantwortlichkeiten und Beschwerdeweg

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Charta liegt bei der Geschäftsführung. Ansprechperson für Fragen und Hinweise zu Vielfalt und Gleichstellung ist der Geschäftsführer Marcus Baur.

Beschäftigte, die sich benachteiligt oder belästigt fühlen, können sich nach § 13 AGG beschweren – an die genannte Ansprechperson oder unmittelbar an die Geschäftsführung. Beschwerden werden vertraulich behandelt, zeitnah geprüft und beantwortet. Aus einer Beschwerde dürfen keine Nachteile entstehen.

Als kleines Unternehmen benennen wir zusätzlich die Antidiskriminierungsstelle des Landes oder des Bundes als Anlaufstelle für Fälle, in denen ein interner Weg nicht angemessen erscheint.

7. Überprüfung und Fortschreibung

Die Geschäftsführung überprüft diese Charta einmal jährlich auf Aktualität und Wirksamkeit und passt sie an, wenn Rechtslage, Unternehmensgröße oder betriebliche Praxis dies erfordern. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht; maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Fassung.

Stand: August 2026